§ 1 Aufwendungen und Beiträge
Erwachsene | Jahresbeitrag € |
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Aktive Mitglieds | 102,00 |
Familienbeitrag (1 Aktiver + 1 Passiver) | 123,00 |
Familienbeitrag für Rentner | 82,00 |
Einzelmitglied für Rentner | 62,00 |
Passive Mitgliedschaft | 41,00 |
Auszubildende,Studenten*, Bundesfreiwilligendienstleistende oder Ableistende eines sozialen Jahres, Erwerbslose, nach dem vollendeten 18. Lebensjahr: | 51,00 |
Jugendliche | Jahresbeitrag € |
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Bis zum 18. Lebensjahr | 15,00 |
§ 2 Tageskarte für Gäste
- Die Ausstellung der Tageskarten erfolgt über den geschäftsführenden Vorstand gegen eine Gebühr von 5€, und ist zwei Tage vor dem geplanten Angeln anzuzeigen. Tageskarten können maximal 3 x pro Gast erworben werden.
- Gäste die im Besitz einer Tageskarte sind, ist der Aufenthalt am See und die Fischereiausübung nur in Begleitung eines aktiven Vereinsmitglied gestattet.
- Jeder Gast ist verpflichtet, sich an die Gewässerordnung des Vereins zu halten. Diese regelt die Ausübung der Fischerei am Vereinsgewässer. Anweisungen von Vereinsorganen ist Folge zu leisten.
- Zuwiderhandlungen gegen vorgenannte Auflagen haben für Vereinsmitglieder, die Gäste den Zugang zum Gewässer und die Fischereiausübung ohne Tageskarte ermöglichen, ungeachtet weiterer Maßnahmen, eine Abmahnung zur Folge. Des Weiteren kann der Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand erfolgen!
§ 3 Aufnahme Gebühr
Einmalzahlung € | |
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Erwachsene, Rentner und Auszubildende | 150,00 |
Passive Mitglieder | 25,00 |
Jugendliche | 25,00 |
§ 4 Härtefälle
§ 5 Sonstige Gebühren
Der Preis für einen Vereinsschlüssel beträgt 6,00 € (Bei Verlust Meldung an den Vorstand) und muss bei Aufnahme beglichen werden.
Für notwendige Mahnungen werden folgende Gebühren erhoben: Erste Mahnung: 3,00 €, zweite Mahnung: 6,00 € zuzüglich Einschreibegebühr.
§ 6 Zahlung der Beiträge
Es gilt grundsätzlich das Lastschrift-/ Einzugsverfahren. In Ausnahmefälle kann der Mitgliedsbeitrag in Abstimmung mit dem Kassierer alternativ per Barzahlung, beziehungsweise in Form von Überweisungen beglichen werden.Bei Mitgliedern, die den Jahresbeitrag nicht bis zum 15.02. des Kalenderjahres bezahlt haben, wird gemäß § 5 Abs. 4 der Vereinssatzung verfahren. Dies gilt auch bei Nichtzahlung des fälligen Ersatzgeldes für nicht geleistete Pflichtarbeit bis zum 31.12. des Kalenderjahres sowie beim Widerruf des Einverständnisses zum Bankeinzugsverfahren.
§ 7 Pflichtarbeitseinsätze
Für jeden nicht geleisteten Arbeitsdienst wird ein Betrag von EURO 102,00 € erhoben.
Schwerbehinderte, Rentner und Jugendliche unter 18 Jahren sind vom Arbeitsdienst befreit. Grundsätzlich gilt, dass sich jeder nach seinen Möglichkeiten für den Verein einbringen soll.
Ein Arbeitsdienst umfasst 5 Zeitstunden (60 Min.). Jährlich werden mehrere Arbeitsdienste angeboten. Der Arbeitsdienst ist auf andere Vereinsmitglieder übertragbar. Außerordentliche Dienste für den Verein können in Absprache mit dem Vorstand als Arbeitsdienst verrechnet werden.
§ 8 Aktive u. Passive Mitgliedschaft
Eine Änderung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich zulässig.
(1) Passive, die bisher nicht aktiv waren, haben die Differenz zur aktuellen Aufnahmegebühr zu entrichten.
(2) Aktive, die aus persönlichen Gründen temporär passiv werden und später wieder aktiv werden wollen, haben eine Reaktivierungsgebühr in Höhe der Hälfte der aktuellen Aufnahmegebühr zu entrichten.
Die Abänderung in die passive Mitgliedschaft ist nur zu Jahresbeginn eines Geschäftsjahres (01.01.-31.12.) möglich.